Amtsgericht St. Wendel

Das Amtsgericht St. Wendel ist eines der zehn Amtsgerichte im Saarland. Diese Seiten sollen einen Einblick in unsere Tätigkeiten bieten und Ihnen einige interessante und nützliche Informationen bringen.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts St. Wendel erstreckt sich auf Familiensachen und Zivilsachen. Seit der Strukturreform ist das Amtsgericht St. Wendel auch für die Zivilsachen des Amtsgerichtsbezirks Ottweiler zuständig. Weiter ist das Amtsgericht auch für Bereiche der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B. Nachlasssachen, Betreuungssachen und Vereinsregister zuständig.

Strafsachen werden beim Amtsgericht Ottweiler bearbeitet, Verkehrsordnungswidrigkeiten beim Amtsgericht St. Ingbert.

Zentralisiert beim Amtsgericht in Saarbrücken sind unter anderem die Grundbuchangelegenheiten, die Insolvenzverfahren sowie das Handelsregister.